BETRIEBSORDNUNG

Abfallbehandlungsanlagen
Hermann Steuber Müll-Container GmbH
Liebigstraße 82 - 84
22113 Hamburg

 

1. Abfallarten:
Grundsätzlich besteht keine Verpflichtung zur Annahme von Abfällen. Angenommen werden ausschließlich Abfälle gemäß der erteilten Betriebsgenehmigung. Alle  Abfälle werden einer ordnungsgemäßen Entsorgung/Verwertung im Sinne bestehender Gesetze und Verordnungen zugeführt.

2. Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 6:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Samstag von 7:00 Uhr bis 13:00 Uhr

3. Verhalten auf dem Betriebsgelände:
Mit dem Betreten oder Befahren des Betriebsgeländes werden die Regelungen dieser Betriebsordnung anerkannt. Das Betreten oder Befahren geschieht auf eigene Gefahr. Dabei ist den Anweisungen des Personals strikt Folge zu leisten. Auf dem gesamten Betriebsgelände gilt ein striktes Rauchverbot auch in den Fahrzeugen.

4. Schutzausrüstung:
Auf dem Gelände muß persönliche Schutzausrüstung gemäß den Anforderungen der einzelnen Betriebsbereiche – mindestens jedoch Warnweste und Sicherheitsschuhe – getragen werden.

5. Verkehrsbestimmungen:
Auf dem Betriebsgelände gilt die StVO. Die Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h darf nicht überschritten werden. Betriebliche Fahrzeuge wie z.B. Radlader, Bagger, Stapler haben Vorrang vor dem übrigen Verkehr. Es ist besondere Rücksicht auf Fußgänger zu nehmen.

6. Haftung:
Beim Aufenthalt und bei Arbeiten auf dem Betriebsgelände müssen die Unfallverhütungsvorschriften eingehalten werden. Für Schäden, die durch betriebsfremde Fahrzeuge oder Personen verursacht werden, haftet der Verursacher bzw. Fahrzeughalter.

7. Unfallmaßnahmen:
Bei Betriebsstörungen und Unfällen ist unverzüglich das Betriebspersonal bzw. die Geschäftsleitung zu informieren. Mittel zur Ersten Hilfe, Feuerlöscher und/oder Ölbindemittel befinden sich im Büro und im Bereich neben der Tankstelle. Bei notwendigen Einsatz von Rettungskräften ist gemäß des aushängenden Alarmplanes vorzugehen.

8. Anlieferung:
Bei jeder Anlieferung hat sich der Anlieferer zuerst beim zuständigen Personal in der Waage zu melden. Sattelzüge und Container dürfen nicht während der Wartezeit im Bereich der Waage abgeplant werden. Container sind vor dem Abnetzen abzusetzen.

9. Abholung:
Bei jeder Abholung hat sich der Transporteur zuerst beim zuständigen Personal in der Waage zu melden. Es ist auf eine korrekte Beladung zu achten und das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten. Anweisungen des Personals ist folge zu Leisten.

10. Dokumente:
Bei jeder Anlieferung/Abholung sind dem Personal der Waage folgende vollständig ausgefüllten Anlieferpapiere bzw. Information vorzulegen/anzugeben:
Firmenname, amtliches Kennzeichen, Begleit- oder Lieferschein, genehmigter Entsorgungsnachweis, Transportgenehmigung bzw. Efb-Zertifikat, Ladegut
Bei unvollständigen Papieren/Angaben kann die Annahme/Beladung verweigert werden. Das Betriebspersonal gibt die Kipp-/Ladestelle vor.

11. Annahmekontrolle:
Bei jeder Anlieferung wird die ordnungsgemäße Deklaration des Abfalls geprüft. Auffällige Abfälle müssen vom Betriebspersonal sofort der Geschäftsleitung gemeldet werden. Entspricht der Abfall nicht der Deklaration, wird der Abfall sichergestellt und der Kunde über mögliche neue Konditionen informiert. Ggf. wird der Abfall auf Kosten des Kunden wieder verladen und muß zurückgenommen werden. Bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden die Behörden informiert.

12. Reinigung der Fahrzeuge:
Die Reinigung der Container oder Ladeflächen hat schaufelrein auf dem jeweiligen Anlagenbereich zu erfolgen und obliegt dem Anlieferer. Das Reinigen außerhalb der vom Betriebspersonal bestimmten Flächen ist nicht gestattet.