Unsere Container
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Finden Sie den für Ihren Abfall passenden
Container. Schnell und unkompliziert vom
Absetzcontainer / Mulde bis zum Abrollcontainer.
Absetzcontainer / Mulde
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 8m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 8m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 8m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 8m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Exemplarisch zeigen wir Ihnen hier Auszüge aus unserem Standard-Sortiment. Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch individuelle Lösungen – rufen Sie einfach an, wir beraten Sie gern. Die Abrollcontainer und weitere wichtige Informationen finden Sie hier.

Abrollcontainer
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Stellvoraussetzungen
Zufahrtsbreite: 3m
Zufahrtshöhe: 4m
Zufahrtslänge: 15m
Gehwege und “Zufahrten” dürfen mit max. 2,8t belastet werden (unsere Fahrzeuge wiegen durchschnittlich 13t leer), ggf. ist eine Überfahrgenehmigung beim zuständigen Bezirksamt einzuholen.
Stellen auf öffentlichen Grund nur mit Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.
Sie räumen auf – wir räumen ab
Ob privater oder gewerblicher Abfall, wir halten Ihnen auch bei großen Mengen den Rücken frei.
Dank der unterschiedlichsten Container-Arten und -Größen sind wir in der Lage Ihnen für Ihre Situation eine individuelle, und praktische Lösung anzubieten.
Container im öffentlichen Raum aufstellen – das sollten Sie beachten:
Für einen Container auf öffentlichen Flächen benötigen Sie vorab eine Sondernutzungserlaubnis.
Auf Fahrbahnen oder Parkplätzen kann zusätzlich eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich sein.
Rufen Sie den Hamburg Service unter 040 115 an und nennen Sie die genaue Adresse des Aufstellorts. Der Hamburg Service verbindet Sie mit dem zuständigen Bezirksamt.
Für eine Gehwegüberfahrt, Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung gilt ebenfalls die 040 115.
Fragen zu Containergröße und Entsorgung beantworten wir Ihnen gern unter 040 / 732 06 06.
Wir entsorgen für Sie:
Ob umfangreichere Gartenarbeit oder größere Renovierungsarbeiten im Haus: die Absetz- oder Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 1m³ bis 35m³ schlucken einfach alles:
- Asbestsack
- Baustellenabfälle
- Bauschutt und Straßenaufbruch
- Bodenaushub
- Kunststoffe
- Papier und Pappe
- Holz (auch behandelt)
- Buschwerk, Garten- und Parkabfall
- schadstoffhaltige Abfälle (nach Absprache)
- Siedlungsabfälle
- Beton
- Zement
- Mineralwolle (nur im Mineralfasersack, der über uns erworben werden kann)





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